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Was ist das?


VIP-Bewerber sind Bewerber, die nicht automatisch für alle eRecruiter-Benutzer sichtbar sind, sondern nur für jene, die entsprechende Berechtigungen zugewiesen bekommen haben. So lassen sich bestimmte Bewerber „verstecken“. 

Benutzerrechte

Bewerber und Jobs müssen von einem Benutzer manuell auf VIP gestellt werden. Dazu ist ein entsprechendes Benutzerrecht nötig:

  • VIP-Bewerber anlegen: Erlaubt es, Bewerber auf VIP zu stellen sowie Berechtigungen zu vergeben und zu verändern.
  • Immer alle VIP -Bewerber sehen: Für Administratoren gedacht. Benutzer mit diesem Recht sehen immer alle VIP-Bewerber, unabhängig von den darauf vergebenen Zugriffsberechtigungen.

Benutzerschnittstelle

Neu angelegte Bewerber und Jobs sind niemals automatisch VIP.

Sind die entsprechenden Benutzerrechte vorhanden, erscheint auf der Job- bzw. der Bewerberdetailseite der Link „Zugriffsrechte“.

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Hier kann der Job bzw. der Bewerber zwischen normalem und VIP-Status gewechselt werden. Außerdem können jene Benutzer angegeben werden, die Zugriff bekommen sollen:

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Sobald ein Bewerber und Job den VIP-Status hat, ist das für Benutzer (natürlich für jene mit entsprechenden Zugriffsberechtigungen) jederzeit gut anhand eines neuen Symbols ersichtlich, etwa im Jobheader:

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Über dieses Symbol werden unter anderem auch am Arbeitsplatz VIP-Jobs und –Bewerber besonders gekennzeichnet:

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Automatisches VIP-setzen von Bewerbern, die sich auf einen VIP Job bewerben ist ebenfalls möglich, mehr dazu ist hier zu lesen.


Sprache wechseln 
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Wie kann ich VIP Rechte erhalten?

Info

Wir können Ihnen dieses Recht freischalten, schreiben Sie uns einfach unter: support@erecruiter.net


Bitte überlegen Sie sich im Vorfeld, wer dieses Recht erhalten soll und lassen Sie uns die Namen und die jeweiligen Rechte (Sehen; Bearbeiten; Beides) zukommen


Welche Auswirkungen hat dieses Recht?

Für Benutzer, denen die entsprechenden Zugriffsrechte fehlen, sind VIP-Jobs oder –Bewerber nirgends im eRecruiter sichtbar; sie erscheinen so, als hätte es „sie nie gegeben“. Das erstreckt sich natürlich auch etwa über die History, die Bewerbersuche und die statistischen Auswertungen.

Dabei sind VIP-Jobs und VIP-Bewerber komplett unabhängig (daher auch zwei unterschiedliche Benutzerrechte), das heißt:

  • Bewerber, die an einem VIP-Job hängen, sind nicht automatisch VIP-Bewerber und auch weiterhin für alle Benutzer gleichermaßen sichtbar. Allein die Zuordnung zum VIP-Job ist nicht erkennbar.
  • Soll sowohl ein Job als auch Bewerber „versteckt“ werden, müssen beide separat auf VIP gestellt werden.


Worauf muss ich besonders achten?

  • VIP-Jobs und –Bewerber haben keinerlei Auswirkungen auf das Bewerberportal. Wird etwa eine Stellenanzeige für einen VIP-Job geschalten, ist diese dann auch tatsächlich am Bewerberportal online und sichtbar (wenn auch nach wir vor nicht im eRecruiter)
  • Gleiches gilt für das Kundenportal. Ist ein VIP-Job für das Kundenportal freigegeben, ist dieser dort sichtbar, ebenso wie alle Bewerber (unabhängig ob VIP oder nicht).
  • Für die Erweiterten Statistiken werden alle Zugriffsberechtigungen ignoriert. Für alle anderen Statistiken werden sie aber berücksichtigt.
  • Beim Vorschlagen von Tags werden auch die von VIP-Jobs angezeigt, selbst bei fehlenden Zugriffsberechtigungen für diesen Job.
  • Beim Zusammenführen von Kontakten werden VIP-Jobs, auch wenn Zugriffsberechtigungen fehlen, wie normale Jobs automatisch mit übernommen.
  • Beim Versand des Passende-Jobs-Automails werden auch VIP-Jobs vorgeschlagen, sofern die auch am Bewerberportal geschalten sind (identes Verhalten wie bei normalen Jobs).
  • Kontakte mit zugewiesenen VIP-Jobs können nicht gelöscht werden (identes Verhalten wie bei normalen Jobs), auch wenn die VIP-Jobs für Benutzer mit fehlenden Zugriffsrechten nicht sichtbar sind.
  • Ist ein Kontakt mit einem Bewerber verknüpft (nur möglich bei aktiviertem Modul „Erweitere Informationen bei Kundenkontakten“) ist dort die # auch von VIP-Bewerbern sichtbar. Der entsprechende VIP-Bewerber kann zwar nicht geöffnet werden, dessen # ist aber öffentlich.